Die Firma CARZONE in Pirna, Inhaber Maik Lange in folgendem kurz “Vermieter” genannt, stellt dem Mieter Räumlichkeiten und Werkzeug zur entgeldlichen Nutzung zur Verfügung. Mit Unterschrift des Mietvertrages oder Zustimmung eines mündlichen Vertrages erkennt der Mieter diese AGB´s ausnahmslos an.
2. Die Vermietung erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistungen, auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko des Mieters.
3. Das Betreten der Werkstatt geschieht auf eigene Gefahr, ganz gleich von wem und aus welchem Grund die Werkstatt betreten wird!
4. Für ausreichenden Arbeitsschutz, sowie Arbeitsschutzkleidung ist der Mieter eigenverantwortlich!
5. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach dem gesetzlichen Brandschutz und den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen zu richten!
6. Austretene Flüssigkeiten sind unverzüglich aufzunehmen.
7. Der Vermieter haftet nicht für Reparaturen, die durch den Mieter ausgeführt wurden. Diese führt der Mieter in Eigenverantwortung durch.
8. Der Mieter kommt für alle durch Ihn entstandenen Schäden auf. 9. Entstandene Beschädigungen sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
10. Beschädigtes Eigentum, Werkzeug oder Einrichtung hat der Mieter dem Vermieter in vollem Umfang zum Wiederbeschaffungswert inkl. Montage, zu ersetzen.
11. Mit dem Eigentum des Vermieters ist sorgfältig umzugehen.
12. Arbeitsplatz und Werkzeuge sind in einwandfreiem Zustand, gereinigt zurückzugeben. Der Vermieter behält sich das Recht der Forderung einer Reinigungsgebühr von 80,00 € vor.
13. Die geliehenen Werkzeuge sind ausnahmslos in der Halle zu nutzen.
14. Jeder Diebstahl oder versuchter Diebstahl wird zur Anzeige gebracht und Hausverbot erteilt.
15. Das Eigentum des Vermieters ist keine Selbstbedienungsware! 16. Der Vermieter kann das Mietverhältnis jederzeit, ohne Angabe von Gründen, mit sofortiger Wirkung kündigen.
17. Der Rechnungsbetrag ist vor Verlassen der Werkstatt in voller Höhe BAR zu entrichten, die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vermieters. Aus den Forderungen des Mietverhältnisses steht dem Vermieter ein erweitertes Pfandrecht zu. Der Vermieter beruft sich ggf. auf § 647BGB.
18. Unterbringung persönlicher Gegenstände des Mieters erfolgt auf eigenes Risiko.
19. Eventuell mündliche Hilfestellungen durch den Vermieter oder dessen Angestellten erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gleichwohl aber unverbindlich!
20. Sollte auf Grund einer Fehlaussage ein Schaden an Mensch, Tier oder Gegenstand entstehen, kann der Vermieter oder seine Angestellten nicht haftbar gemacht werden. Dieses erkennt der Mieter ausnahmslos an!
21. Hat der Vermieter in seinem Verantwortungsbereich begründetem Schaden aufzukommen, haftet er nur im Falle groben Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seinerseits.
22. Der Vermieter haftet nicht für Sach- und Personenschäden.
23. Der Vermieter kann in sachkundiger Beratung von Werkzeugen und Maschinen tätig werden. Einen Anspruch auf eine Beratung der Zulässigkeit oder Ausführung der geplanten Reparatur hat der Mieter nicht.
24. Nimmt der Mieter bauartliche Veränderungen, die der StVZO widersprechen, an seinem Fahrzeug vor, so kann der Vermieter hierfür nicht haftbar gemacht werden.
25. Sollte eine der obigen Positionen dem Deutschen Recht nicht entsprechen, so bleiben die anderen Positionen davon unberührt! 26. Der Vermieter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.Es gelten die jeweils aktuellen AGB